Unsere Anwälte sind sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ausgebildet und zum Teil auch in beiden Ländern als Rechtsanwalt/Avocat zugelassen. Damit können wir unseren deutschsprachigen Mandanten in ihrer Sprache die juristischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Gegebenheiten in Frankreich erklären und das Verständnis für die Sichtweise und das Vorgehen des französischen Verhandlungs- und Vertragspartners vermitteln.
Unseren Rechtsanwälten wurden französische Fachanwaltstitel im Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, im Recht der Neuen Technologien und im Internationalen u. europäischen Recht verliehen. Dies befugt uns, das von der nationalen französischen Rechtsanwaltskammer vergebene Siegel zu verwenden.