Als französische Fachanwälte für Internationales Recht und EU-Recht ziehen wir für alle unsere Fälle nicht nur französische Rechtsnormen, sondern systematisch auch internationale und insbesondere europäische Vorschriften in Betracht. Wichtigste Themenbereiche sind dabei immer die Frage, welches Recht bei der Beurteilung einer Rechtsfrage anzuwenden ist und, im Rahmen von Gerichtsverfahren, welches Gericht international zuständig ist.