LEISTUNGEN

Beratung im französischen/europäischen Wirtschaftsrecht
Wir begleiten sie bei der Gründung von Gesellschaften in Frankreich.
Wir beraten sie im französischen Arbeitsrecht bei der Einstellung von beispielsweise Geschäftsführern und Arbeitnehmern, führen die Verhandlungen und verfassen die entsprechenden Verträge.
Wir beraten deutschsprachige Unternehmen, die nicht in Frankreich niedergelassen sind, jedoch ihre Produkte hier vertreiben wollen bei der Wahl der geeigneten Vertriebsform.
Wir vertreten Handelsvertreter, die in Frankreich tätig werden wollen: Prüfung und/oder Erstellung des Handelsvertretervertrages mit dem französischen Partner, Geltendmachung von Provisionsansprüchen …
Wir beraten bei Internetgeschäften (B2B und B2C) auf dem französischen Markt: Prüfung und/oder Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des Rechts der Neuen Technologien.Alle Fachgebiete im Einzelnen »
Beratung im französischen/europäischen Privatrecht
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Abwicklung von Nachlass– und Immobilienfällen in Frankreich: Vertretung gegenüber dem französischen Notar, Geltenmachung von Ansprüchen …
Darüber hinaus beraten und vertreten wir in internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten, die nur bei langjähriger Erfahrung effizient gelöst werden können: Scheidung in Frankreich, Sorgerecht, internationale Kindesentführung …
Wir beraten deutschsprachige Arbeitnehmer, die bereits in Frankreich arbeiten oder dies beabsichtigen: Prüfung und/oder Erstellung des Arbeitsvertrages, Kündigung des Vertrages durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages …
Vertretung bei Beweisverfahren in Frankreich
Einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren geht häufig ein selbständiges Beweisverfahren voraus. Dieses dient der Sicherung von Beweisen und der Feststellung von Tatsachen und ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Gericht nicht über die für eine Entscheidung notwendige Sachkunde verfügt. Dabei geht es oft um die Erforschung von Ursachen technischer Probleme von Maschinen, Geräten, Anlagen etc., aber beispielsweise auch um die Bestimmung der Höhe eines wirtschaftlichen Schadens bei Beendigung von Geschäftsbeziehungen oder im Hinblick auf Transportschäden.
Die Teilnahme an einem gerichtlichen Beweisverfahren in Frankreich sollte sehr ernst genommen werden. Im Regelfall ist es sehr kompliziert, ein endgültiges Sachverständigengutachen erst im Rahmen eines eventuell sich anschliessenden Hauptsacheverfahrens in Frage zu stellen, vor allem dann nicht, wenn man sich vorher nicht am Beweisverfahren beteiligt hat. Vielmehr sollte man bereits im Verlauf des Beweisverfahrens versuchen, sowohl mit technischen, als auch mit juristischen Argumenten das Ergebnis/das Sachverständigengutachten beeinflussen.
Mehr Informationen zum Ablauf eines Beweisverfahrens in Frankreich finden Sie hier.
Gerichtliche Vertretung in Frankreich
Wir vertreten deutschsprachige Unternehmen, die klagen wollen bzw. verklagt sind vor allen französischen (Handels-)gerichten (tribunal de commerce) und vor allen französischen Arbeitsgerichten (conseil de prud’hommes).
Für die Eintragung von Hypotheken in Frankreich zur Sicherung von Forderungen beantragen wir beim zuständigen Gericht die entsprechende gerichtliche Entscheidung und veranlassen die Eintragung im Handelsregister.
Wir vertreten Privatpersonen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen in Frankreich, von Scheidungen in Frankreich und Scheidungsfolgesachen in Frankreich und im Fall von arbeitsrechtlichen Konflikten in Frankreich.
Übersetzungen juristischer Texte
Darüber hinaus arbeiten wir mit gerichtlich anerkannten Übersetzungsbüros zusammen, so dass auch die Bearbeitung von in einigen Fällen notwendigen beglaubigten Übersetzungen gewährleistet ist.
Seminare und Workshops
Die Fortbildungskurse richten sich an Mitarbeiter von Unternehmen und an Rechtsanwälte, die im Bereich des französischen und europäischen Recht fundierte und aktuelle Kenntnisse erlangen wollen.
Die Inhalte der Seminare werden individuell auf das jeweilige Publikum ausgerichtet und sehr praxisorientiert dargestellt.
Schwerpunkte sind insbesondere folgende Rechtsgebiete:
- Französisches u. europäisches Wirtschaftsrecht
- Französisches Arbeitsrecht
- Französisches Vertrags- und Handelsrecht
- Französisches IT-Recht
- Europäisches Privatrecht
Für weitere Informationen und Anfragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.